Krankenhäuser Brandenburg

550 Beschäftigte beteiligen sich an Krankenhausstreiks im Land Brandenburg

Am heutigen 06.02.2024 haben sich 550 Beschäftigte an Krankenhausstreiks im Land Brandenburg beteiligt.
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Vortrag
06.03.2024
550 Beschäftigte beteiligen sich an Krankenhausstreiks im Land Brandenburg

Am heutigen 06.02.2024 haben sich 550 Beschäftigte an Krankenhausstreiks im Land Brandenburg beteiligt. Zahlreiche streikbereite Beschäftigte konnten sich nicht am Streik beteiligen, weil sie Notdienst leisten mussten. Aufgerufen hatte die Gewerkschaft ver.di die Belegschaften der Asklepios Fachkliniken (Standorte: Brandenburg a.d.H., Lübben und Teupitz), des Oder-Spree Krankenhauses in Beeskow und des Universitätsklinikums Ruppin-Brandenburg in Neuruppin. In allen Krankenhäusern laufen aktuell getrennte Tarifverhandlungen, in denen es im Wesentlichen um die Bezahlung der Beschäftigten geht. An einigen Standorten fordert ver.di auch die Reduzierung der Arbeitszeit. ver.di fordert in den Krankenhäusern eine Bezahlung auf dem Niveau des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD). Die Gehaltsdifferenzen liegen aktuell für langjährig Beschäftigte bei bis zu 700€ pro Monat.

Gemeinsam ist allen Verhandlungen, dass sie durch die aktuelle Krankenhauspolitik massiv erschwert werden. Deshalb wurde auf den Streikvorsammlungen an den einzelnen Standorten eine Resolution verabschiedet, die die aktuelle Krankenhauspolitik kritisiert. Die Resolution finden Sie hier: bb.verdi.de

„Wir sind als Beschäftigte nicht bereit, den Preis für die verfehlte Krankenhauspolitik der letzten Jahre zu tragen. Deshalb freuen wir uns, dass wir heute über verschiedene Träger hinweg gemeinsam auf der Straße waren“ erklärt Constance Rademacher Krankenpflegerin am Oder-Spree-Krankenhaus in Beeskow.

Irritiert zeigt sich ver.di über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Brandenburg a.d.Havel zum Streik im Maßregelvollzug bei der Asklepios Fachklinik in Brandenburg a.d. Havel. Hier hatte das Gericht in erster Instanz eine Besetzung für den Streiknotdienst vorgeschrieben, die oftmals bereits im Regelbetrieb unterschritten wird. ver.di wird gegen die Entscheidung vor dem Arbeitsgericht Brandenburg a.d. Havel Widerspruch einlegen.

„Wir werden in der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht erneut auf die Absurdität hinweisen, dass eine Streiknotbesetzung besser ausfallen soll, als der Normalzustand. Wenn der Maßregelvollzug als so sensibel eingeschätzt wird, dass hier streiken de fackto unmöglich gemacht wird, dann ist es unverständlich warum man ihn einem privaten Krankenhauskonzern überlässt, der damit Profite machen will und dafür die Löhne drückt. Faktisch ist diese Entscheidung des Arbeitsgerichts eine Bankrotterklärung für die Patientenversorgung im Alltag im Asklepios-Maßregelvollzug, und ein starkes Argument dafür, den Maßregelvollzug eben nicht in privaten Händen zu belassen. Das Land muss hier einschreiten und Verantwortung übernehmen.“ erklärt Gisela Neunhöffer, stellv. ver.di Landesfachbereichsleitung für Krankenhäuser in Berlin und Brandenburg.

Bei den Asklepios Fachkliniken wird der Streik noch bis zum 08.03. fortgesetzt. An diesem Tag findet um 9:00 Uhr eine Kundgebung am Standort Brandenburg a.d.H. (Anton Saefkow Allee 2, 14772 Brandenburg a.d.H.) statt. Die Verhandlungen werden am 15.03. fortgesetzt.

Am Oder-Spree-Krankenhaus in Beeskow werden die Verhandlungen am 13.03. fortgesetzt.