Am 11. September 2024 wurde zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband Wohlfahrt in Brandenburg e.V. für die rund 4.100 Beschäftigten, die im Land Brandenburg bei verschiedenen AWO-Unternehmen unter diese Tarifverträge fallen, eine Tarifeinigung erzielt. Mit dieser Tarifeinigung erhöhen sich ab 1. März 2025 die Tabellenentgelte und die Berufserfahrungszulage um 5,0 Prozent. Für die Lehrkräfte an Schulen (gemeint sind nicht die Pflegeschulen) erhöht sich das Entgelt abweichend erst ab 1. August 2025 um 5,0 Prozent.
Weiterhin erhöht sich die Jahressonderzahlung (umgangssprachlich Weihnachtsgeld) im Jahr 2025 von 65% auf 70%, im Jahr 2026 auf 75%, im Jahr 2027 auf 80% und im Jahr 2028 auf 85%.
Der Nachtzuschlag (21 Uhr bis 6 Uhr) erhöht sich ab 1. März 2025 auf 20% und ab 1. März 2026 auf 25% des Stundenentgeltes der jeweiligen Entgeltgruppe nach Stufe 3 (incl. der Berufserfahrungszulage nach Stufe 3) und beträgt dabei mindes-tens 3,80 EUR.
Die Stufenlaufzeit wird in den Stufen 5 und 6 jeweils um ein Jahr verkürzt, so dass der Aufstieg in Stufe 6 bzw. dann in Stufe 7 jeweils ein Jahr früher erfolgt. Bei den Praxisanleiter*innen und Ausbildungsbeauftragten wird die monatliche Zulage auf bis zu 250 EUR erhöht. Arbeitsschutz- und Sicherheitsbeauftragte erhalten ab März 2025 eine monatliche Zulage in Höhe von 40 EUR. Ab 1. März 2025 gilt ein Tarifvertrag zum Fahrradleasing analog den tariflichen Regelungen im öffentlichen Dienst (Kommunen).
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