Die Tarifverhandlung für die rund 700 nichtärztlichen Beschäftigten und Auszubildenden des kreiseigenen Elbe-Elster-Klinikum GmbH im Landkreis Elbe-Elster wird am 8. Februar 2024 in Finsterwalde fortgesetzt.
Die Tarifverhandlungen für die rund 700 nichtärztlichen Beschäftigten und Auszubildenden des kreiseigenen Elbe-Elster-Klinikum GmbH wurden bereits am 10. Juli 2023 aufgenommenen. Am 20. September 2023 wurde als ein Zwischenschritt eine Tarifeinigung zur Zahlung eines Inflationsausgleichs für die rund 700 nichtärztlichen Beschäftigten und Auszubildenden erzielt und die Fortsetzung der Tarifverhandlungen für Anfang des Jahres 2024 vereinbart. Im November und im Dezember 2023 erhielten die Beschäftigten steuer- und abgabenfrei jeweils 1.500€ (für Teilzeitkräfte anteilig zu ihrer Arbeitszeit). Auszubildende erhielten zweimal 750€.
Die ver.di-Tarifkommission fordert eine Angleichung der Gehälter an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit sowie die Einführung einer neuen Entgeltordnung zur Regelung der Eingruppierung. Die monatlichen Tarifgehälter wurde zuletzt am 1. September 2022 erhöht. Mit dem seit 2008 bestehenden Tarifvertrag wurde eine vollständige Angleichung an den TVöD noch nicht erzielt. Bei einer in Vollzeit beschäftigten Pflegefachkraft mit 15jähriger Betriebszugehörigkeit ist das derzeitige monatliches Bruttoentgelt rund 340 EUR niedriger als das Entgelt nach dem TVöD. Zum 1. März 2024 steigt die monatliche Differenz zum TVöD auf rund 750 EUR pro Monat, wenn es bei der Elbe-Elster-Klinikum GmbH zum 1. März 2024 zu keiner Tariferhöhung kommt.
„Die Vereinbarung zur Inflationsausgleichzahlung war ein guter erster Schritt. Jedoch brauchen die Beschäftigten jetzt eine deutliche Entgeltsteigerung und eine Angleichung an den TVöD. Es wird sonst zunehmend unmöglich, noch Fachkräfte zu finden. Wir erwarten, dass die Verhandlungen in diesem Sinne konstruktiv geführt werden.“ erklärt Solveig Brombeer-Barig, Mitglied der ver.di-Tarifkommission.
„Die Vergütung der Krankenhausleistungen durch die Krankenkassen ist seit Jahren bundesweit einheitlich geregelt. Daher steht den Beschäftigten im Elbe-Elster-Klinikum die gleiche Entgeltsteigerung zu, wie sie bundesweit für den öffentlichen Dienst vereinbart wurde. Die angespannte wirtschaftliche Situation des Elbe-Elster-Klinikums darf jetzt nicht auf dem Rücken der nichtärztlichen Beschäftigten ausgetragen werden. Der ver.di-Tarifkommission ist die wirtschaftliche Situation bewusst, aber die Beschäftigten brauchen neben dem Inflationsausgleich für das Jahr 2023 eine Entgelterhöhung im Jahr 2024 wie in den anderen Krankenhäusern.“, so Ralf Franke, der ver.di-Verhandlungsführer.
Der Landkreis Elbe-Elster ist der Eigentümer der Elbe-Elster-Kliniken GmbH.