PTG Brandenburg

Keine Einigung bei Tarifverhandlungen mit der PTG

Tarifverhandlungen werden am 13. und 14. Juli 2023 fortgesetzt
14.06.2023
Keine Einigung bei Tarifverhandlungen mit der PTG


Der Arbeitgeberverband PTG hat die Tarifforderung der ver.di-Tarifkommission auch in der dritten Verhandlungsrunde abgelehnt und ein völlig unzureichendes Entgeltangebot unterbreitet, nach welchem sich der Abstand zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) ab März 2024 vergrößert.

Die ver.di-Tarifkommission fordert:

  • Übernahme der Entgeltordnung vom TVöD,
  • Übernahme der Entgelttabellen und Tabellenstruktur des TVöD in der jeweils aktuellen Fassung mit der Erhöhung der Entgeltwerte auf das jeweils gültige Niveau des TVöD, dabei stufengleiche Überleitung in die Erfahrungsstufen unter Mitnahme der zurückgelegten Stufenlaufzeit,
  • Zahlung einer Inflationsausgleichzahlung ab dem 01. Januar 2024 in Höhe von 3.000 EUR für das ganze Jahr 2024,
  • Mitgliedervorteilsregelung ab dem Jahr 2024: zwei bezahlte freie Tage pro Jahr für ver.di-Mitglieder auf Antrag,
  • Tarifvertrag für Auszubildende: Übernahme der Regelungen des TVAöD (einschließlich der Regelungen für Pflege und BBiG) in seiner jeweils gültigen Fassung einschließlich einer Inflationsausgleichszahlungen ab dem 1. Januar 2024 in Höhe von 1.500 EUR für das Jahr 2024.

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst (Bund und Kommunen) erhalten eine Inflationsausgleichzahlung in Höhe von insgesamt 3.000 EUR in mehreren Raten und ab 1. März 2024 eine Entgelterhöhung um durchschnittlich 11,5 Prozent, dabei um mindestens 340 EUR.

Bei den Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. (PTG) wird über die Erhöhung der Tarifentgelte und über weitere Verbesserungen der tariflichen Regelungen ab 1. Januar 2024 für die Beschäftigten im Land Brandenburg verhandelt. Die bisherigen Tarifregelungen und Monatsentgelte, die zum 1. Januar 2023 erhöht wurden, gelten noch bis zum 31. Dezember 2023.