Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. hat sich gemeinsam mit der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (ver.di) sowie der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Berlin (GEW) erstmals über den Abschluss eines einheitlichen Tarifvertrags für das Land Berlin geeinigt. Noch steht die Einigung unter Gremienvorbehalt.
Der neue Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt zunächst für die insgesamt ca. 4000 Beschäftigten der sozialen Träger
Der Tarifvertrag erfasst damit eine Vielzahl unterschiedlicher sozialer Einrichtungen, darunter Pflege, Kindertagesbetreuung, Eingliederungshilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Jugendhilfe, Hospize, Schulen, Hochschulen und viele weitere Bereiche.
„Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir uns intensiv dafür eingesetzt, faire Arbeitsbedingungen und eine attraktive Vergütungsstruktur für unsere Mitarbeitenden zu schaffen“, betont Susanne Buss, Verhandlungsführerin des Paritätische Tarifgemeinschaft e.V..
„Freie Träger sind eine wichtige Stütze für die Daseinsvorsorge in Berlin. Mit dem Tarifvertrag wollen wir dafür sorgen, dass in diesem Bereich ein Preiswettbewerb zu Lasten der Löhne und Arbeitsbedingungen verhindert wird. Wir sind froh, dass wir mit der Paritätischen Tarifgemeinschaft dafür einen Partner gefunden haben “, sagte Jana Seppelt, ver.di-Verhandlungsführerin.
„Wir freuen uns, dass wir als Gewerkschaften in kollegialer Zusammenarbeit nach zahlreichen Verhandlungsrunden mit den Arbeitgebern zu diesem Ergebnis gekommen sind. Den Tarifvertrag sehen wir als gute Grundlage, um die Arbeits- und Einkommensbedingungen bei den teilnehmenden Trägern kontinuierlich zu verbessern. Mit dem Tarifvertrag konnten wir bessere Löhne und klare Regelungen, z.B. bei der Eingruppierung, erreichen. Diesen Standard werden wir in den kommenden Jahren gemeinsam weiterentwickeln", erklärte Sara Ziegler, GEW-Verhandlungsführerin.
Die wesentlichen Eckpunkte des Manteltarifvertrages umfassen:
Darüber hinaus haben sich die Parteien auf Verhandlungen über eine betriebliche Altersvorsorge ab dem Jahr 2027 verpflichtet.
Der neue Tarifvertrag bringt abhängig von den jeweiligen Ausgangsniveaus zum Teil deutliche Gehaltssteigerungen für die Beschäftigten. Er stellt sicher, dass die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im sozialen Bereich weiter verbessert werden. Gleichzeitig stützt er die Refinanzierungsforderungen gegenüber Politik und Zuwendungsgebern und sichert damit die Zukunft der sozialen Dienste in Berlin. Die Tarifpartner erhoffen sich von dem Tarifvertrag einen Einstieg in einen regionalen Branchentarifvertrag für soziale Träger, über den eine landesweite Angleichung der Löhne und Arbeitsbedingungen in diesem Bereich erreicht werden kann.