PTG Brandenburg

10 Prozent mehr Entgelt

Tarifverhandlungen zwischen ver.di und Arbeitgeberverband Paritätischen Tarifgemeinschaft (PTG) für 30 Unternehmen und Verbände im Land Brandenburg
16.05.2024
10 Prozent mehr Entgelt

Am Freitag, den 17. Mai 2024 beginnen die Tarifverhandlungen für das Jahr 2025 zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. (PTG) für rund 30 gemeinnützige Unternehmen und Verbände der Wohlfahrt und Altenpflege im Land Brandenburg.

Für die Zeit ab 1. Januar 2025 fordert die ver.di-Tarifkommission für die Unternehmen und Verbände im Land Brandenburg eine Entgelterhöhung um 10 Prozent, dabei mindestens um 200 EUR sowie die Übernahme des PTG-Bundesmanteltarifvertrages, der schon zum 1. Januar 2024 in den sechs Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland in Kraft getreten ist.

Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. (PTG) ist mit 30 gemeinnützigen Unternehmen und Verbände im Land Brandenburg mit rund 3.500 Beschäftigten der größte Arbeitgeberverband für freie Träger im Land Brandenburg. Die 30 Mitgliedseinrichtungen erbringen Leistungen unter anderem im Bereich der Langzeit- und Altenpflege, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, freie Schulen und der Sozialen Arbeit. Seit Januar 2019 bestehen die Tarifverträge, die seit dem Jahr 2020 durch jährliche Tarifverhandlungen weiter verbessert wurden.

In dem Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. (PTG) sind u.a. der Brandenburger Landesverband der Volkssolidarität, weitere 9 selbständige Unternehmen und Verbände der Volkssolidarität, mehrere Verbände und Unternehmen des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), die Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung Brandenburger Kinder und Jugendlicher mbH (GFB), die kommunale Gemeinnützige Gesellschaft für Alten- und Behindertenpflege mbH (GGAB) in Bernau und die BWS Spremberg GmbH.

Die Tarifverhandlungen für das Jahr 2025 werden jetzt im Mai 2024 aufgenommen, um bis spätestens August 2024 zu einer Tarifeinigung über die Arbeitsbedingungen und Löhne, die ab Januar 2025 gelten sollen, zu kommen. Die freien Träger im Bereich der Langzeit- und Altenpflege, in der Kinder- und Jugendhilfe und in der Behindertenhilfe müssen zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten mit den gesetzlichen Kostenträgern wie den Pflegekassen für die Altenpflege und den kreisfreien Städten und Landkreisen für die Kosten der Behindertenhilfe und für die Kosten der Kinder- und Jugendhilfe jährlich im Voraus für das Folgejahr Kostensatzverhandlungen führen. Für diese Kostensatzverhandlungen für das kommende Jahr 2025 benötigen die Träger die feststehende Entwicklung der Personalkosten.

Im Juli 2023 hatten sich die PTG und ver.di für die Verbände und Unternehmen im Land Brandenburg auf eine Tariferhöhung ab dem 1. Januar 2024 um mindestens 10,5 Prozent bis teilweise 20 Prozent geeinigt.